Gitte gehört der Gang
Gilt die Straßenverkehrsordnung eigentlich auch für Einkaufswagen?
Und wenn ja, auch innerhalb von Gebäuden?
Diese Frage hat mich heute mal wieder beschäftigt, da es scheinbar für Personen wie Gitte nur eine einzige Verkehrsordnung für die Handhabung eines Einkaufswagens gibt – nämlich ihre eigene!
Einkaufen, wer liebt es nicht. Das Drama des Einparkhorrors überspringen wir und gehen nahtlos in die Inbesitznahme eines Einkaufswagens über. Bereits hier beginnt schon die freudige Erregung meinerseits.
Wird mir heute wieder jemand in die Hacken fahren?
Mich kurz vor dem Erreichen eines Regales abdrängen?
Oder gar mittig im Gang stehen bleiben?
Wer weiß.
Selbstverständlich werde ich nicht enttäuscht. Gitte hat alles ihr Mögliche gegeben um meinen Erwartungen gerecht zu werden. Zunächst wechselt Gitte ohne zu blinken oder umsichtiges Umschauen spontan die Fahrspur. Hernach parkt sie ihr Gefährt mittig – mittig wie es mittiger nicht geht – im Gang.
Pardon, in ihrem Gang.
Ein freundliches Lächeln meinerseits und das Andeuten des Berührens ihres Wagens lässt mich erschaudern! Gitte geht vor, eindeutig, da könnte ja jeder kommen und sich durchdrängeln wollen. Anschließend wird gekonnt und mit nur wenig Verlusten eine 180° Drehung ansatzlos durchgezogen und Vergessenes aus ihrem Gang geholt.
Und falls man denkt, nu is aber gut – weit gefehlt.
Gitte findet mich spätestens an der Kasse wieder.
Nein, sie ist sogar vor mir an der Kasse. Der Anblick des Ausräumvorganges ihres Wagens macht mich fertig. Umständlicher habe ich noch nie jemanden Artikel auf ein Band legen sehen.
Aber zum Glück rammt mir just in diesem Moment Walter von hinten seinen Wagen mit Schmackes in die Hacken. Bingo! Alles erledigt für heute.
Willkommen in meiner Welt 😉